Wir schützen die Freiheit zu Tode

Im Internet tauchte ein Video auf – ein schwarz verschleierter Mann spricht Drohungen gegen Deutschland aus. Muss ich nicht näher beschreiben, das dürfte inzwischen jeder, der hier liest, kennen.

Damit steigt natürlich die Terrorgefahr. Dagegen muss etwas unternommen werden – ach, wie praktisch, das passende Gesetz ist ja schon wieder in der parlamentarischen Beratung! Na, so ein Zufall aber auch!

Was haben sich denn unsere Politiker denn wieder Kluges ausgedacht, um unsere Freiheit zu schützen?

Wer in Extremisten-Lagern den Gebrauch von Waffen und Sprengstoff trainiert, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig bis zu zehn Jahre ins Gefängnis. Das Kabinett verabschiedete in Berlin einen Gesetzentwurf, der bereits die Kontaktaufnahme mit Terrorgruppen mit bis zu drei Jahren Haft bedroht, wenn der Betreffende zu Anschlägen bereit ist.

Die Ausbildung zum Attentäter soll nach den Plänen nicht nur in sogenannten Terrorcamps strafbar werden. „Die Attentate vom 11. September 2001 haben gezeigt, dass man sich die erforderlichen Fertigkeiten auch in einer Flugschule aneignen kann“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Voraussetzung für die Strafbarkeit sei allein, dass der Verdächtige sich zum Zwecke eines Anschlags ausbilden lasse.

Auch wer im Internet Gewalt propagiert, muss nach dem Entwurf unter bestimmten Umständen mit Konsequenzen rechnen. „Wenn also jemand zum Dschihad aufruft und daneben einen Bauplan für Sprengsätze veröffentlicht, dann ist das künftig strafbar“, sagte die SPD-Politikerin der Welt.

Als strafbar sollen auch Herstellung, Beschaffung und Verwahren von Waffen oder anderem Material für einen Anschlag gelten. Die Regelung umfasst zudem das Sammeln oder Bereitstellen größerer Geldsummen, um etwa Sprengstoff zu kaufen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/749/454431/text/

Lecker. Also alles Dinge, die als Vorbereitungshandlung weit vor einem Versuchsstadium nie strafbar wären – nach geltendem Recht. Und das Gesetz hat noch ein paar Nettigkeiten zu bieten, weshalb Prantl in einem Kommentar diese Art von Schutz doch nicht so gut findet:

Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz verhandelt, das nicht mehr zur Bestrafung, sondern nur zur Verfolgung taugt, ja nur diese bezweckt: Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.

Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können.

Schon der amtliche Titel des neuen Gesetzes verrät dies. Es lautet: „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“. Das Gesetz wird landläufig Terrorcamp-Gesetz genannt, weil mit ihm angeblich die Leute gepackt werden sollen, die sich dort ausbilden lassen. Davon findet sich im Gesetzestext kein Wort.

Er umfasst jegliche Unterweisung, die sich ein Einzelner im Umgang mit gefährlichen Stoffen oder mit Stoffen geben lässt, aus denen gefährliche Stoffe hergestellt werden können – auch per Internet. Ein falscher Mausklick, und du bist ein Terrorist.

Die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 im Strafgesetz sind so vage und konturlos, dass man sich nicht vorstellen kann, ein deutsches Gericht würde nach diesen Vorschriften Beschuldigte verurteilen. Das ist aber auch gar nicht die Absicht von Schäuble, Zypries & Co – deren wirkliche Absicht spiegelt sich schon im Titel des Gesetzes wider.

Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.

Gäbe es den Straftatbestand der Missachtung der Gerichte, dann wäre er mit diesem Gesetz verwirklicht. Es verhöhnt die Strafjustiz. Es missachtet Normenklarheit und Normenwahrheit. Es räumt die Einschränkungen beiseite, die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat für die Straftaten der Bildung von und der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen. Der keiner Organisation angehörende Einzelne wird jetzt für genauso gefährlich gehalten wie das Mitglied einer Terrorgruppe. Damit löst sich jede Strafrechtssystematik auf. Das neue Strafrecht verfolgt einen angeblichen Täter, ohne dass es eine Straftat gibt.

http://www.sueddeutsche.de/politik/924/456592/text/

Danke, Herr Prantl – dem ist kaum noch etwas hinzuzufügen.

Nur noch am Rande: auch der Spiegel befasst sich natürlich mit den grässlichen Terrordrohungen (warum frage ich mich nur, ob ich die Einzige bin, die das für einen wohlgetimeten Fake hält). Und dann kommt natürlich die unvermeidliche Forderung:

Der Präsident rief die muslimische Gemeinschaft zur Kooperation mit Verfassungsschutz und Polizei auf. „Ich würde mir wünschen, dass die Muslime ihre Zurückhaltung gegenüber den deutschen Sicherheitsbehörden aufgeben“, sagte er: „Wenn auffällt, dass sich junge Leute radikalisieren, sollte das gemeldet werden.“ Eine für diesen Zweck eingerichtete Hotline des Verfassungsschutzes werde bisher so gut wie nicht genutzt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,604691,00.html

WAS, bitte, sollen „Muslime“ mitteilen? Wenn sich jemand radikalisiert, aha. Wann ist denn das? Wenn er fünfmal am Tag betet oder die junge Frau eine Stelle ablehnt, wo sie kein Kopftuch tragen darf? Oder wenn sie für Gaza demonstrieren? Oder, ganz schlimm, Menschen des anderen Geschlechts nicht die Hand geben? Oder wenn sie Waffen kaufen und Bomben basteln? Nur, letzteres werden sie bestimmt nicht so tun, dass andere Muslime, die das ablehnen, mitbekommen würden. Was also denkt man sich bei dieser dämlichen Forderung?

Danke an die, die bis hier gelesen haben.

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