Ein Urteil gegen einen Syrer, der handgreiflich wurde, als er einige dieser Sprüche las, bescherte mir diese Geschichte – der Syrer wurde bestraft, der Hetzer nicht:
Er hat Angst vor einer Invasion muslimischer Menschen, die sich auf Kosten deutscher Steuerzahler ein süßes Leben gönnen wollen. Bundespräsident Christian Wulff nennt er den „Türken-Vater“, Kanzlerin Angela Merkel ist für ihn die „Türken-Mutter“, die habsüchtigen Zuwanderern das Geld hinterherwirft. Die Thesen, die der 68-jährige Provokateur aus Herne verbreitet, zielen darauf ab, Ausländer zu diskreditieren. Und so fordert er unverhohlen mit einem weißen Schriftzug auf seinem blauen Poncho: „Kanzlerin aus Nächstenliebe, schick die Türken nach Hause“.Davon fühlte sich ein 52-jähriger Syrer provoziert, der beim Stadtbummel mit seinen zwei Schäferhunden auf die Ein-Mann-Demonstration stieß. Empört riss er das Transparent herunter, auf dem die krude Botschaft zu lesen war „70 % Muslime = 3 Mio. haben die Ehre, auf Kosten unserer Enkel zu leben“.
Dabei kam es zu einem Handgemenge, bei dem der Poncho-Mann einige Striemen an der Hand davongetragen haben soll. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Syrer dafür jetzt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro.In diesem Verfahren ging es überhaupt nicht um die Frage, ob die Äußerungen des Demonstranten von der Meinungsfreiheit gedeckt sind oder womöglich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Angeklagt war einzig der Mann, der dem ausländerfeindlichen Spuk ein Ende machen wollte. Für das Amtsgericht Osnabrück ein klarer Fall von Sachbeschädigung in Tateinheit mit Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung, wie Pressesprecher Ingo Frommeyer auf Anfrage unserer Zeitung erklärte.Auch wenn sich der Syrer provoziert fühlte, hätte er nicht handgreiflich werden dürfen, vermerkte der Richter. Er hätte ja die Polizei rufen können. Dass er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hänge aber auch mit seinem Vorstrafenregister zusammen. Achtmal sei er schon strafrechtlich in Erscheinung getreten, auch wegen Körperverletzung. Und zum Zeitpunkt der handgreiflichen Attacke habe er noch unter Bewährung gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Poncho-Mann aus Herne muss hingegen nicht mit einer Anklage rechnen. Staatsanwälte aus Duisburg, Münster und Oldenburg haben seine ausländerfeindlichen Parolen untersucht, aber nichts entdeckt, das den Tatbestand der Volksverhetzung oder einer Verunglimpfung des Bundespräsidenten erfüllt hätte. Das Recht auf freie Meinungsäußerung habe einen so hohen Stellenwert, dass auch manche befremdlich erscheinende Äußerung hingenommen werden müsse, erklärte Kathrin Schmelzer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Ihre Behörde ist zuständig, wenn es um politische Straftaten geht. Die Akte des Poncho-Mannes sei schon durch viele Hände gegangen – bis ins niedersächsische Justizministerium, teilte Schmelzer mit. Aber an der Beurteilung habe das nichts geändert. Zur Meinungsfreiheit gebe es Urteile des Bundesverfassungsgerichts, und in zahllosen Kommentaren zur Rechtsprechung sei festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. Ein Satz wie „Gastarbeiter unerwünscht“ falle zum Beispiel unter die Meinungsfreiheit. Auch die Frage, ob der Ein-Mann-Demonstrant den Bundespräsidenten diffamiert hat, sei ausgiebig erörtert worden, vermerkte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. An der Bezeichnung „Türken-Vater“ lasse sich jedenfalls „keine Verunglimpfung im Sinne einer Schmähkritik“ festmachen.
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