Mit aller Gewalt

…möchte Frankreichs Präsident ein „Burkaverbot“ durchdrücken. Und um das den keineswegs überzeugten Franzosen besser schmackhaft machen zu können, wird nun ein völlig unwichtiger Fall durch die Medien gezerrt – unter gröblicher Missachtung geltenden französischen Rechts.

Da wurde doch eine Frau – gebürtige Französin, auch das noch – beim Autofahren mit Schleier festgehalten. Sie sollte dafür ein Bußgeld zahlen – wogegen sie sich wehrte. Das kann ich gut verstehen, denn soweit mir bekannt, gibt es kein Gesetz, das dies zu einem bußgeldbewehrten Tatbestand macht.

Was passiert? Nicht etwa, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird und der Flic Rechtskunde bekommt – nein, man nimmt sich ihr Privatleben vor. Dabei kommt heraus, dass ihr Mann neben ihr noch drei weitere islamisch angetraute Ehefrauen und insgesamt 12 Kinder hat. Dafür will ihm nun der französische Innenminister die Staatsbürgerschaft entziehen und ihn ausweisen lassen.

Was bitte verstößt daran gegen französisches Recht? Tatsache ist, dass die Ehen nicht standesamtlich geschlossen, daher nicht anerkannt sind – also liegt keine Bigamie vor. Gerade in Frankreich, dachte ich, wäre eine Strafbarkeit nichtehelicher Beziehungen schon lange überwunden, und nichteheliche Kinder auch kein Ausweisungsgrund. Oder gilt das nur für Nichtmuslime?

So, wie Sarkozy das jetzt handhabt, ist es ein Wahlkampf, der offensichtlich mit der Verfolgung jedweder Art muslimischer Lebensweise Stimmen fangen will. Ich hoffe, die Franzosen fallen nicht darauf herein.

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