Tod eines – Vaters

Vor kurzem wurden alle Beamten, die in der Nacht, als Oury Jalloh starb, Dienst hatten, freigesprochen. Einerseits kann ich den Richter verstehen, denn beweisen lässt sich so lange nichts, wie sie einander decken. Aber das Gefühl ohnmächtiger Wut, dass bei diesem Freispruch wohl nicht nur in mir aufsteigt, kann wohl jeder nachempfinden, der z.B. diesen Artikel über den Prozess liest:

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite-Rechtsextremismus;art705,2348471

Auch zu erfahren, dass zur Dienstzeit der selben Beamten schon einmal ein Mann dort starb, macht es nicht besser.

An einem Punkt unterscheidet sich der Tagesspiegel-Artikel von der restlichen Berichterstattung: er erwähnt Oury Jallohs Kind. Sein Kind, von der Mutter zur Adoption freigegeben – wohl gegen seinen Willen. Etwas, was bei einem deutschen Vater rechtlich nicht passieren dürfte, wogegen er sich kaum erfolgreich wehren konnte. Selbst ein aufenthaltsrechtlich weit besser gestellter Mann wie Kasim Görgülü kämpft seit Jahren in ähnlicher Situation um das Recht, sein Kind wenigstens sehen zu dürfen – trotz Hilfe vom EuGH bislang fast erfolglos, weil Jugendamt und Gerichte mauern. Jalloh hätte keine Chance gehabt – und das wusste er.

Was wird dieses Kind, das man seiner Familie vorenthält,  wissen dürfen, wenn es aufwächst?

 

Nachtrag: wer mehr wissen will, ich fand eine sehr gute Zusammenfassung bei Che:

http://che2001.blogger.de/stories/1011950/

Eine Antwort

  1. […] Bereits vor ca . einem Jahr war der Fall auf meinem blog hier Thema: Tod-eines-vaters […]

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