Bleiben wir bei den “Verfassungsschützern” – und deren Nutznießern. Bereits in meinem Artikel über das Berufsverbot für einen muslimischen Lehrer hatte ich dargestellt, dass die Beobachtung von Gruppen nicht nur dazu führt, dass deren Mitglieder oft nicht unwesentliche Nachteile erleiden, auch wenn weder ihnen noch der Gruppe über Jahre, teilweise Jahrzehnte hinweg nichts vorzuwerfen war. [...]
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